Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, wie wir als Auftragsverarbeiter deine Daten im Auftrag verarbeiten. Du findest die aktuelle Fassung in deinem Konto – jederzeit einsehbar, ohne Medienbruch.
Für die Nutzung von livestep empfiehlt sich ein Eintrag zur Markt- und Wettbewerbsanalyse sowie zur Zielgruppen- und Persona-Entwicklung, sofern du diese Funktionen einsetzt. Passe Formulierung und Detailtiefe an dein Unternehmen und deine Datenkategorien an.
Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber dir als Verantwortliche:r geltend machen. Wo die Anfrage die bei uns gespeicherten Daten betrifft, helfen wir dir, die Informationen strukturiert zu erhalten oder Löschungen technisch umzusetzen – im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten und deiner Weisungen.
Die Wahl der Rechtsgrundlage hängt von deinem konkreten Anwendungsfall ab – nicht von der Technik allein. Typisch kommen insbesondere die folgenden Tatbestände aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Betracht:
Nach Kündigung deines Accounts werden alle deine Daten innerhalb von 30 Tagen vollständig und unwiderruflich gelöscht. Du erhältst vorab eine Bestätigung.
Ja. livestep nutzt Sub-Dienstleister, insbesondere AWS für Hosting und Infrastruktur sowie KI-Anbieter für die Modellverarbeitung – alle innerhalb der EU. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist im AVV dokumentiert.
Eine DSFA ist in der Regel dann erforderlich, wenn du besonders sensible Daten verarbeitest oder systematisch Profile erstellt werden. Für die typische Nutzung von livestep – Marktanalyse, anonymisierte Zielgruppenentwicklung – ist eine DSFA in den meisten Fällen nicht erforderlich. Wir empfehlen eine individuelle Prüfung durch deinen Datenschutzbeauftragten.